Versicherungsrecht – Ihr Anwalt in Freiburg im Breisgau

Probleme mit der Versicherung? Sie warten auf Zahlungen?

Wer eine Versicherung abschließt, tut dies, um ein sorgenfreies Leben führen zu können und vor unerwarteten Schicksalsschlägen finanziell abgesichert zu sein. Wir erwarten von unserer Versicherung, dass sie uns in guten Zeiten ein sicheres Gefühl gibt und uns im Falle eines Schadens zuverlässig zur Seite steht.

So sieht unsere Erwartungshaltung aus. Aber was ist die tatsächliche Realität? Hält unsere Versicherung immer, was sie uns vollmundig in der Werbung verspricht? Was ich als Fachanwalt für Versicherungsrecht sehr gut weiß: Nicht immer erfüllen Versicherungen, was sie zusichern.

Sie haben einen Schadensfall? Dann stehen Sie nun vor einem schier nicht zu bewältigenden Berg von Formularen, Anträgen und Telefonaten zu dem Ihnen entstandenen Schaden. Haben Sie alle Fristen eingehalten? Kannten Sie diese Fristen überhaupt? Schnell verliert man den Überblick und vergibt die Chance auf eine Zahlung der Versicherungssumme. In dieser Situation einen Rechtsstreit durchzufechten, ist nicht nur anstrengend und kräftezehrend, er bringt Sie zusätzlich zum Schaden in eine unangenehme Situation.

Holen Sie sich schnell einen Fachmann an Ihre Seite, der sich mit Versicherungsrecht genau auskennt und die vertraglichen Besonderheiten einer Versicherungspolice direkt durchschaut. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht in Freiburg im Breisgau bin ich Ihr Partner, wenn es um Berufsunfähigkeit oder die Durchsetzung von Versicherungsleistungen nach einem Unfall geht.

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Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht für alle Versicherungsfragen

Ihr Anwalt für Versicherungsrecht überprüft für Sie, ob sich ein Rechtsstreit mit Ihrer Versicherung für Sie lohnt. Ich streite gemeinsam mit Ihnen auch vor Gericht für Ihr Geld und Ihr Recht. Gerade bei großen Versicherungskonzernen haben viele Menschen Hemmungen, dagegen anzutreten. Ich scheue die Konfrontation mit Goliath nicht und kenne seit Jahren die Tricks, die Versicherer anwenden, um nicht zahlen zu müssen. Verlassen Sie sich darauf, dass ich alle Finten und Fallen der gegnerischen Seite aufdecke.

Genauso können Sie sich darauf verlassen, dass ich Ihnen von Anfang an keine falschen Hoffnungen mache, wenn Ihre Aussichten auf Erfolg nicht vorhanden sind. Denn meine Kanzlei prüft sehr genau für Sie, ob sich ein Vorgehen gegen Ihre Versicherung lohnt. So sind Sie finanziell immer auf der sicheren Seite.

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Themen im Versicherungsrecht

Anfechtung

Wer einen Vertrag mit einem Versicherungsdienstleister abschließt, hofft darauf, im Notfall genügend Unterstützung zu erhalten, um mit einer Ausnahmesituation fertig zu werden. Immer wieder kommt es allerdings vor, dass sich Versicherungsunternehmen weigern, die vertraglich vereinbaren Leistungen bereitzustellen. Stattdessen suchen Sie nach Fehlern, die im Zuge der Vertragsunterzeichnung begangen wurden. Das können etwa falsche oder unzureichende Angaben seitens des Versicherungsnehmers sein. Sehr oft geschieht es jedoch, dass diese angeblichen Fehler über keinerlei Grundlage verfügen und die Anfechtung des Versicherungsvertrages nicht rechtmäßig ist.

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Genau an dieser Stelle komme ich als Rechtsanwalt für Versicherungsrecht ins Spiel. Der Kampf gegen die Versicherungsbürokratie kann ein überaus kräftezehrender sein. Insbesondere dann, wenn man selbst nicht mit allen Details des zugrundeliegenden Versicherungsrechts vertraut ist. Ich übernehme daher in Ihrem Auftrag gerne sämtliche Korrespondenz mit dem Versicherungsunternehmen und prüfe die Rechtmäßigkeit der Vertragsanfechtung. Ich setze mich mit Nachdruck dafür ein, dass Ihr Versicherungsfall nicht zu einer zusätzlichen Belastung wird. Versicherungsunternehmen suchen häufig nach Möglichkeiten, die Bereitstellung von Leistungen zu mindern. Mit meiner Unterstützung haben Sie gute Chancen, trotzdem Ihre Ansprüche durchzusetzen und die Leistungen, für die Sie jahrelang Vorauszahlungen erbracht haben, auch zu erhalten.

Berufsunfähigkeit

Niemand möchte sich im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit Gedanken um seine Existenz machen müssen und so schließen viele in gutem Glauben eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Doch dann ist die Berufsunfähigkeit tatsächlich da und die Versicherung zahlt nicht.

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Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstütze ich Sie bei streitigen Fällen, bei einem Nachprüfungsverfahren oder bei Unstimmigkeiten bei Ihrer laufenden Berufsunfähigkeitszahlungen (BU-Rente). Rufen Sie mich heute an und vereinbaren Sie einen Erstberatungstermin.

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)

Unerwartete Ereignisse geschehen in unser aller Leben häufig. Manche positiv, andere können hingegen schwerwiegende nachteilige Konsequenzen mit sich bringen. Beispielsweise können Sie ohne Ihr Verschulden in einen Unfall verwickelt werden oder plötzlich schwer erkranken, was dazu führt, dass es Ihnen nicht mehr möglich sein wird, Ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Wenn das passiert, steht für viele Menschen ihre Existenz auf dem Spiel. Sich dagegen frühzeitig abzusichern, kann deshalb eine sehr sinnvolle Option sein. Die naheliegendste Möglichkeit bietet hierbei eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die nach 6 Monaten einspringt, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben. Zusätzlich existiert die Option, eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abzuschließen. Diese Sonderform existiert nicht als alleinige Versicherungsart, sondern als Kombi-Paket mit anderen Versicherungen – beispielsweise einer Risikolebensversicherung, einer Rentenlebensversicherung oder Kapitallebensversicherung.

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Was auf dem Papier wie eine gute Idee klingt, muss sich nicht unbedingt immer in der Realität widerspiegeln. Es kommt vor, dass Versicherungsunternehmen argumentieren, dass eine BUZ bei bestimmten Fällen der Berufsunfähigkeit nicht greift, eine solche angeblich nicht vorliegt oder nur ein geringer Betrag abgedeckt wird. Für die Betroffenen ist eine solche Situation ungemein frustrierend. Als Anwalt kenne ich mich mit diesen Argumentationsmustern der Versicherungsunternehmen aus und weiß, welche Schritte dagegen unternommen werden können. Sollten Sie sich in einer Situation befinden, in denen Sie mit der Vertragserfüllung Ihrer BUZ durch den Versicherer unzufrieden sind, dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich.

Kündigung

Kaum jemand von uns geht durch das Leben, ohne nicht mindestens eine Art von Versicherung abgeschlossen zu haben. Hausratsversicherung, Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung – um nur einen Bruchteil der möglichen Versicherungsoptionen aufzulisten. Sie alle eint jedoch eine Gemeinsamkeit: Ihr Abschluss soll Sie davor bewahren, in einer versicherungsbedürftigen Notsituation plötzlich ohne Absicherung dazustehen. Umso unangenehmer ist es dann, wenn Ihnen Ihr Versicherungsunternehmen plötzlich Ihre abgeschlossene Versicherung kündigt und Sie ohne den Versicherungsschutz dastehen, auf den Sie sich so lange verlassen konnten.

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Eine solche Situation kann im ersten Moment sehr überwältigend sein. Schnell rast eine Vielzahl an Fragen durch den Kopf. Was habe ich falsch gemacht? Warum ausgerechnet jetzt? Dürfen die das überhaupt? Was kann ich tun? Vor allem auf die letzte Frage gibt es eine klare Antwort: Sprechen Sie mit einem Anwalt für Versicherungsrecht in Freiburg im Breisgau. Ich bin darauf spezialisiert, Sie vor unrechtmäßigen Kündigungen Ihrer Versicherungen zu bewahren. In Ihrem Auftrag überprüfe ich Ihre Situation genau, analysiere umfassend die Versicherungsverträge und liefere Ihnen eine kompetente Einschätzung darüber, inwieweit der Versicherungsdienstleister in seinem Recht war, Ihnen die Versicherung zu kündigen. Sollte ich feststellen, dass die Kündigung widerrechtlich erfolgt ist, leite ich auf Ihren Wunsch hin selbstverständlich die nötigen rechtlichen Schritte ein, um die Kündigung entweder zu widerrufen oder Sie angemessen zu entschädigen.

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Lebensversicherung

Für Ihre Familie möchten Sie Sicherheit – selbstverständlich auch in finanzieller Hinsicht, falls Ihnen etwas passieren sollte. Die Lebensversicherung ist für viele mittlerweile Standard. Was aber, wenn die Versicherungsgesellschaft die vereinbarten Leistungen an die Hinterbliebenen nicht auszahlt?

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Ein geliebter Mensch ist verstorben und die Lebensversicherung weigert sich zu zahlen – holen Sie sich in diesem Fall unbedingt die Meinung eines Rechtsanwalts für Versicherungsrecht ein, der gemeinsam mit Ihnen Ihre Ansprüche durchsetzt.

Personenversicherung

Unfälle, Krankheiten und Tod – all diese Dinge gehören zum Leben dazu. Und lassen sich selbstverständlich auch versichern. Eine Personenversicherung verfolgt den Zweck, das Risiko eines möglichen Schadens der zu versichernden Person zu beziffern. So ist es nicht ungewöhnlich, dass der Manager eines erfolgreichen Konzertpianisten dessen Hände versichern lässt, um den Künstler im möglichen Schadensfall hinreichend abzusichern. An diesem Beispiel wird auch deutlich, dass der Versicherungsnehmer und die zu versichernde Person nicht unbedingt immer ein und dieselbe Person sein müssen. Gerade bei Lebensversicherungen sind es oftmals die Hinterbliebenen, die von der Versicherungsleistung profitieren.

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Die Frage darüber, welche Aspekte eine Personenversicherung konkret umfasst und wie hoch die Versicherungssumme ist, lässt sich pauschal kaum beantworten, sondern ist von den individuellen Lebensumständen abhängig. Ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt für Versicherungsrecht kann daher mehr Klarheit bringen und Sie mit genügend Informationen versorgen, um eine fundierte Entscheidung für eine Personenversicherung zu treffen. Ich stehe ebenfalls an Ihrer Seite, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, sich Ihr Versicherungsdienstleister allerdings weigert, die vereinbarten Leistungen bereitzustellen. In diesem Fall prüfe ich die Sachlage genau und setze mich mit Nachdruck für Ihre Ansprüche ein.

Private Unfallversicherung

Mit einer privaten Unfallversicherung sollte eigentlich für den Fall der Fälle eine einmalige Invaliditätsleistung oder eine monatliche Rente als Ausgleich für dauerhafte Beeinträchtigungen zur Verfügung stehen. Und jetzt verweigert die Versicherung die Zahlung!

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Neben den gesundheitlichen Belastungen ist ein Streit mit der Versicherung um Leistungen eine zusätzliche Zumutung. Wenn Ihnen Leistungen verweigert werden, sollten Sie sich schnellstmöglich einen Anwalt für Versicherungsrecht an Ihre Seite holen, um Ihr Recht für Sie durchzusetzen. Ich kenne die Tricks und Kniffe von Versicherungen, um sich aus Zahlungen zu winden, und setze mich für Ihre Belange ein.

Risikolebensversicherung

Nur zwei Dinge im Leben sind sicher – die Steuer und der Tod. Dieses geflügelte Wort ist vermutlich den meisten Menschen nur allzu gut bekannt. Jeder von uns wird irgendwann einmal mit der eigenen Sterblichkeit konfrontiert werden. Die Frage, wie es danach für die Hinterblieben weitergeht, steht schnell im Raum. Glücklicherweise lässt sich sogar der Tod versichern, um den Verlust eines Angehörigen zumindest finanziell etwas abzufedern. Der Abschluss einer Risikolebensversicherung stellt eine dieser Möglichkeiten dar. Unter einer solchen Versicherung ist zu verstehen, dass der Versicherungsnehmer, während eines im Vertrag klar definierten Zeitraums, sterben muss, um die Versicherungsleistung an den berechtigten Empfänger auszahlen zu lassen. Lebt der Versicherungsnehmer hingegen länger als vertraglich festgelegt, wird keine Leistung ausgezahlt. Das Risiko stellt, hart formuliert, eine Wette auf das vorzeitige Ableben des Versicherungsnehmers dar – daher der Name Risikolebensversicherung.

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Der Abschluss einer solchen Risikolebensversicherung ist nicht für jeden Menschen gleichermaßen geeignet. Jedoch existieren Situationen, in denen die Hinterbliebenen in großem Maße vom Bestehen einer solchen Versicherung profitieren können. Meine Aufgabe als Rechtsanwalt für Versicherungsrecht ist es, diese Fälle zu erkennen und Sie angemessen darüber zu beraten. In einem ausführlichen Beratungsgespräch begutachten wir gemeinsam Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation und können Ihnen anschließend eine kompetente Einschätzung liefern, ob der Abschluss einer Risikolebensversicherung in Ihrer Situation eine gute Entscheidung ist.

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Rücktritt

Der Abschluss einer Versicherung soll uns vor den Widrigkeiten des Lebens schützen und im Ernstfall eine wirksame Absicherung schaffen. Doch was, wenn Ihnen Ihr Versicherungsdienstleister vorwirft, falsche oder unzureichende Angaben bei der Vertragsunterzeichnung gemacht zu haben und deshalb sowohl die Bereitstellung der Versicherungsleistung verweigert als auch vom Vertrag selbst zurücktritt? Ist ein derartiger Rücktritt überhaupt rechtmäßig und falls ja, welche Möglichkeiten haben Sie, um dagegen vorzugehen? All dies sind Fragen, mit denen Sie sich nach Abschluss eines Versicherungsvertrages konfrontiert sehen können. Ein Rechtsanwalt für Versicherungsrecht hilft Ihnen dabei, die Übersicht im Versicherungsrechtsdschungel zu behalten.

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Der Vorwurf unvollständiger oder unrichtiger Angaben seitens des Versicherungsnehmers wird gerne erhoben, um im Versicherungsfall keine Leistungen erbringen zu müssen. Doch solche Vorwürfe bedürfen einer handfesten Grundlage, andernfalls ist der Rücktritt vom Versicherungsvertrag durch den Versicherungsdienstleister nicht zulässig. Als Rechtsanwalt für Versicherungsrecht prüfe ich in Ihrem Auftrag genau, ob die rechtliche Grundlage für einen Rücktritt des Versicherers vorliegt. Ist das nicht der Fall, werde ich umgehend auf die Einhaltung der Vertragsvereinbarungen bestehen und den Versicherer davon in Kenntnis setzen, dass sein Rücktritt nicht zulässig ist. Mit mir als Ihrem Experten für Versicherungsrecht an Ihrer Seite gelangen Sie am Ende zuverlässig zu Ihren Ansprüchen.

Versicherungsvertragsrecht

Wer genau wissen will, welchen Rechten und Pflicht sowohl Versicherungsdienstleister als auch Versicherungsnehmer unterworfen sind, ist gut damit beraten, einen Blick ins Versicherungsvertragsgesetz zu werfen. Darin werden Themen wie die Beratungs- und Anzeigepflicht, der Vertragswiderruf, die Pflicht der Offenlegung oder die Konsequenzen bei fahrlässigem Handeln des Versicherungsnehmers im Detail geregelt. Als Laie ist dieses überaus komplexe Rechtsgebiet oftmals aber nur schwer zu durchblicken. Als Rechtsanwalt für Versicherungsrecht habe ich es mir deshalb zur Aufgabe gemacht, Ihre Fragen rund um versicherungsvertragsrechtliche Aspekte in verständlicher Sprache zu beantworten.

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Gerade weil das Versicherungsvertragsrecht ein derart weitreichendes Themenfeld darstellt, ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht grundsätzlich eine gute Option. Beispielsweise wissen viele Versicherungsnehmer nicht, dass es mittlerweile keine Klagefrist mehr gibt, in deren Zeitraum der Versicherungsnehmer Widerspruch gegen die Ablehnung einer Versicherungsleistung einlegen muss. Auch nach diesem Zeitraum ist es Ihnen möglich, gegen die Ablehnung Klage zu erheben. Ein Vorgang, den ich in Ihrem Auftrag natürlich ebenfalls gerne in die Wege leite.

Vorvertragliche Obliegenheitsverletzung

Versicherungsverträge zeichnen sich oftmals sehr durch die Verwendung ausgesprochen komplizierter Formulierungen aus. Die Gründe dafür können vielfältig sein, aber auch ohne die Unterstellung unlauterer Absichten ergeben sich daraus für den potenziellen Versicherungsnehmer viele Probleme. Denn wer einen Vertragstext nur unzureichend versteht, läuft Gefahr, einen für ihn unvorteilhaften Vertrag zu unterzeichnen.

Darunter fallen beispielsweise die sogenannten Obliegenheiten. Hinter diesem Begriff verbergen sich die Pflichten des Versicherungsnehmers. Zum besseren Verständnis lassen sich damit auch Anzeigepflichten und Verhaltensregeln des Versicherungsnehmers bezeichnen. Wenn dieser gegen die vertraglich vereinbarten Obliegenheiten verstößt, können sich daraus schwerwiegende Konsequenzen für den Versicherungsnehmer ergeben. Grundsätzlich lassen sich verschiedene Arten der Obliegenheiten unterscheiden. Eine Form wird als vorvertragliche Obliegenheit bezeichnet. Darunter ist zu verstehen, dass sich der Versicherungsnehmer zur wahrheitsgemäßen Angabe seiner persönlichen Details im Zuge des Vertragsabschlusses verpflichtet.

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Es kann jedoch vorkommen, dass Ihnen nicht sofort ersichtlich ist, welche Angaben Sie unbedingt machen müssen, um eine Verletzung der vorvertraglichen Obliegenheit zu vermeiden. In einem solchen Fall ist es sinnvoll, vor Vertragsabschluss mit einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht einer Kanzlei in Freiburg im Breisgau zu sprechen. Ich stehe Ihnen gerne in beratender Funktion zur Verfügung, um jegliche Unklarheiten vor Vertragsabschluss auszuräumen.

Sollten Sie jedoch bereits einen Vertrag unterzeichnet haben und werden nun von Ihrem Versicherer mit dem Vorwurf der vorvertraglichen Obliegenheitsverletzung konfrontiert, sollten Sie diesen Vorwurf nicht unwidersprochen hinnehmen. Auch in diesem Fall ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht mehr als angeraten. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit der gegen Sie erhobenen Vorwürfe genau und lege in Ihrem Auftrag Widerspruch ein, um vertragsrechtliche Konsequenzen so gut wie möglich zu vermeiden. Lassen Sie keine unnötige Zeit verstreichen und vereinbaren Sie einen zeitnahen Beratungstermin in meiner Kanzlei für Versicherungsrecht in Freiburg im Breisgau!

Daniel Entringer, Rechtsanwalt in Freiburg im Breisgau
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