Vorsorgevollmacht: Ihr Anwalt in Freiburg im Breisgau

Wissen Sie, wie Sie in Notfällen handlungsfähig bleiben?

Das Leben nimmt manchmal ungeplante Wendungen – und die sind nicht immer von Vorteil. Besonders bei Krankheit oder Unfall kann es schnell dazu kommen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, sich selbst um Ihre Angelegenheiten zu kümmern. Um Vorsorge zu treffen, dass Sie in diesen Situationen nicht handlungsunfähig sind, bieten sich unterschiedliche rechtliche Instrumente an.

In Deutschland hat sich dabei die Vorsorgevollmacht etabliert. Sie stellt sicher, dass Sie selbst festlegen, wer im Ernstfall für Sie handeln und entscheiden darf. Das betrifft vor allem die Vertretung

  • vor Behörden, Ämtern, Versicherungen und Gerichten
  • in Vermögens- und Geldangelegenheiten
  • bei der Einwilligung in medizinische Maßnahmen
  • über den Tod hinaus (z.B. um die Beerdigung zu organisieren und die Kosten zu bezahlen)
  • rund um den Mietvertrag oder auch den Vertrag für ein Pflegeheim.

Sie möchten rechtssicher eine Person zu Ihrer Vertretung bestellen? Durch die Unterstützung eines Anwalts für Erbrecht in Freiburg im Breisgau erhalten Sie eine umfassende Beratung und einen Überblick über die Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen.

Vermeiden Sie Stolperfallen in Notsituationen!

Eine Vorsorgevollmacht ist schnell erstellt – doch Achtung: Hier lauern oft unerwartete rechtliche Stolperfallen! Diese können Sie vermeiden, indem Sie mich als Anwalt für Erbrecht meiner Kanzlei in Freiburg im Breisgau hinzuziehen. Ich sorge dafür, dass Sie auf der sicheren Seite sind, wenn es darum geht, eine Vertretung für Notfälle rechtssicher zu bestimmen.

Bedenken Sie in diesem Zusammenhang, dass nach dem Willen des Gesetzgebers die Vertretung in persönlichen Angelegenheiten nicht automatisch auf den Ehepartner bzw. den Lebenspartner übergeht! Zwar sieht das seit dem 01. Januar 2023 geltende Notvertretungsrecht in § 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB) vor, dass Ehe- bzw. Lebenspartner für den Notfall ein gegenseitiges Vertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten zufällt: Allerdings gilt dies nur für maximal sechs Monate.

Über eine Vorsorgevollmacht haben Sie eine gute Möglichkeit, nicht nur gesundheitliche Problemsituationen abzudecken, sondern auch für finanzielle Entscheidungen einen Vertreter nach Ihren Wünschen zu bestimmen. Damit ist gewährleistet, dass Bankgeschäfte oder versicherungsrechtliche Vorgänge abgedeckt werden – und das auch über einen begrenzten Zeitraum hinaus. Oft ist nicht ganz klar, was in einer Vorsorgevollmacht stehen kann bzw. stehen muss: Die Inhalte können im konkreten Einzelfall schwierig zu bestimmen sein: Mit der Hilfe eines erfahrenen Anwalts für Erbrecht einer Kanzlei in Freiburg im Breisgau sind Sie auf der sicheren Seite, wenn es um die rechtssichere Erstellung einer Vorsorgevollmacht geht.

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Sie wollen sich absichern? Ich kümmere mich darum!

Vorsorgevollmacht – oder doch lieber eine Patientenverfügung? Reicht nicht vielleicht auch eine Generalvollmacht? Wenn es um die Absicherung geht, bieten sich viele Optionen: Doch welche passt zu Ihnen und Ihren individuellen Vorstellungen?

Besonders dann, wenn Sie konkrete Wünsche haben und bestimmte Personen ausschließen wollen, sollten Sie eine Vorsorgevollmacht mit unseren Experten besprechen. Kümmern Sie sich frühzeitig und kontaktieren Sie noch heute meine Kanzlei in Freiburg im Breisgau.

Anwaltskanzlei für Erbrecht in Freiburg im Breisgau: Bei Fragen zur Vorsorgevollmacht lohnt sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt

Wer rechtssicher die eigenen Angelegenheiten auch über den Tod hinaus oder für Notfälle regeln möchte, verliert sich oft im Dickicht der vielen rechtlichen Vorgaben. Das muss nicht sein! Für den Fall der Fälle sollten Sie daher meine Unterstützung als Kanzlei für Erbrecht in Freiburg im Breisgau in Anspruch nehmen. Ich sorge dafür, dass Sie bestmöglich abgesichert sind. Als Experte berate ich Sie nicht nur zum Thema Vorsorgevollmacht, sondern auch zu allen anderen erbrechtlichen Fragestellungen und helfe Ihnen, sich bei Konflikten gerichtlich und außergerichtlich zur Wehr zu setzen.

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Gerhard Eiche, Rechtsanwalt in Freiburg im Breisgau
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