Testamentsgestaltung und Behindertentestament: Ihr Anwalt in Freiburg im Breisgau

Angehörige mit Einschränkungen sollten über ein Behindertentestament abgesichert werden

Behinderte Familienangehörige, die über körperliche oder psychische Einschränkungen verfügen, können und sollten im Rahmen der Testamentsgestaltung abgesichert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Nachlass des Erblassers Immobilien enthält oder nur reines Barvermögen darstellt.

Ein Behindertentestament bietet den Vorteil, dass Sie behinderte Angehörige schon zu Lebzeiten umfassend absichern können. Dies ist wichtig, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Bedenken Sie dabei, dass Sie sich im Falle Ihres Ablebens nicht mehr selbst um das Wohlergehen von pflegebedürftigen und / oder behinderten Angehörigen kümmern können. Um sicherzustellen, dass es diesen auch nach Ihrem Tod gut geht und auch der Lebens- und Pflegestandard gewahrt bleibt, empfiehlt sich ein Behindertentestament.

Grundsätzlich steht es Ihnen frei, Ihr Testament ganz nach Ihren Vorstellungen zu gestalten. Allerdings können sich rechtliche Hürden ergeben, die eine Mitwirkung eines Anwalts für Erbrecht nahelegen. Meine Kanzlei hilft Ihnen dabei, eine letztwillige Verfügung zu treffen, die rechtssicher ist und die individuellen Umstände im Einzelfall berücksichtigt.

Weiterlesen »

Ohne Behindertentestament kann der Staat auf die Erbschaft zugreifen – das können Sie verhindern!

Die wenigsten Erblasser wissen, dass ihre pflegebedürftigen Angehörigen ohne Behindertentestament Gefahr laufen, dass der Fiskus auf die Erbschaft zugreift und diese verwendet, um Leistungen der Eingliederungshilfe bzw. Sozialleistungen zu bezahlen. Damit profitieren Angehörige mit einer Behinderung in diesem Fall nicht, wenn sie erben. Dies fällt dem Sozial- bzw. Eingliederungshilfeträger zu. Umgehen können Sie das nur, indem Sie Ihr Vermögen mit einem Behindertentestament im Rahmen der Testamentsgestaltung schützen.

Das Erbrecht bietet Erblassern eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten. Was diese ausmacht und welche Vor- und Nachteile die einzelnen Optionen haben, ist für Laien auf den ersten Blick nicht leicht zu erkennen. Um hier kein Risiko einzugehen, sollten Sie meine Expertise und Erfahrung als Rechtsanwalt für Erbrecht in Freiburg im Breisgau in Anspruch nehmen. Ich berate Sie zu allen Fragen rund um die Testamentsgestaltung und helfe Ihnen natürlich auch beim Aufsetzen eines Behindertentestaments.

So sollten Sie bei der Testamentsgestaltung vorgehen:

Fehler bei der Testamentsgestaltung können sich bei einem Behindertentestament im schlechtesten Fall so auswirken, dass der behinderte Angehörige keinen finanziellen Vorteil durch die Erbschaft erwirbt. Dies lässt sich vermeiden, indem Sie die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten Ihren Bedürfnissen und Vorstellungen entsprechend in das Testament einfließen lassen.

Bei der Testamentsgestaltung zugunsten eines behinderten Angehörigen sollten Sie daher beachten, dass

  • der behinderte Angehörige mehr als den Pflichtteil erhält;
  • der Erbe mit Behinderung zum sogenannten Vorerben eingesetzt wird;
  • ein Testamentsvollstrecker bestellt wird und
  • das Testament durch einen Notar beurkundet wird.

Anwaltskanzlei für Erbrecht in Freiburg im Breisgau – gemeinsam mit einem Rechtsanwalt die Testamentsgestaltung rechtssicher durchführen

Ob Testament oder Erbvertrag: Wer eine rechtssichere letztwillige Verfügung treffen möchte, muss dabei nicht nur die gesetzlichen Vorgaben beachten, sondern auch die eigenen individuellen Rahmenbedingungen berücksichtigen. Das ist – je nach Konstellation – nicht immer einfach. Umso wichtiger ist es, bei derart wichtigen rechtlichen Vorgängen auf mein Know-how als Anwalt für Erbrecht zu setzen: So sorgen Sie dafür, dass Ihr Erbe den Angehörigen zugutekommt, die Sie dafür vorgesehen haben.

Möchten Sie mich sprechen?

Nutzen Sie die
telefonische Ersteinschätzung

0761 600740540

Themen im Erbrecht

Schutz des Vermögens vor Pflegeheimkosten

Das Altern ist ein unvermeidlicher Bestandteil des Lebens und trifft jeden von uns. Für viele Menschen kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem sie selbst oder ein Familienmitglied vor der Entscheidung stehen, in ein Pflegeheim untergebracht zu werden. Pflegeheime werden häufig als Option gewählt, wenn die betreffende Person nicht mehr allein in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen und es den Angehörigen nicht möglich ist, diese zusätzliche Belastung selbst zu übernehmen. So ein Angebot existiert allerdings selbstverständlich nicht kostenlos. Die monatlichen Kosten für Pflegeheime können oft in horrende Höhen steigen, mit Eigenanteilen zwischen 2500 und 3000 Euro.

Die Gesetzgebung sieht vor, dass lediglich 5000 Euro als Schonbetrag belassen werden dürfen, sämtliche andere Vermögensgüter müssen liquidiert werden, wenn die monatliche Rente oder die finanzielle Unterstützung durch die Familie nicht ausreicht. Das bedeutet, dass Vermögenswerte wie Aktien, Lebensversicherungen, Edelmetalle oder Spareinlagen aufgebraucht werden müssen, damit die Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim gedeckt werden können.

Weiterlesen »

Wer eine Unterbringung im Pflegeheim benötigt, nähert sich häufig dem Ende seines Lebens. Demnach ist es nur verständlich, wenn das Bedürfnis besteht, seine Vermögensverhältnisse zu regeln – auch und gerade vor schwindelerregenden Pflegeheimkosten. Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Freiburg im Breisgau bin ich mit dieser schwierigen Situation bestens vertraut und kann gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen Strategien erarbeiten, die den Schutz Ihres Vermögens bestmöglich sicherstellen. Gerne berate ich Sie umfassend über die Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen und setze alles daran, dass Ihr Vermögen nicht den hohen Kosten einer Unterbringung im Pflegeheim zum Opfer fällt.

Gerhard Eiche, Rechtsanwalt in Freiburg im Breisgau
Telefonische Ersteinschätzung
0761 600740540
Zum Seitenanfang navigieren