Erbverträge: Ihr Anwalt in Freiburg im Breisgau

Was darf, was muss und was sollte auf jeden Fall im Erbvertrag stehen?

Laut Gesetz kann jeder Mensch in Deutschland für den Todesfall festlegen, was mit seinem Nachlass geschehen soll. Die sogenannte letztwillige Verfügung kann dabei ganz unterschiedliche Formen und Vorgaben für die Vermögensnachfolge annehmen. In den meisten Fällen entscheiden sich Erblasser entweder für das Testament oder für einen Erbvertrag. Während das Testament als einseitige Erklärung alleine vom Willen des Erblassers abhängt, ist für den Abschluss eines Erbvertrags die Mitwirkung aller Vertragsparteien notwendig, um eine rechtsverbindliche Wirkung zu erzielen. Gleichzeitig ist der Erbvertrag nur dann gültig, wenn seine Ausgestaltung durch einen Notar beurkundet wurde. Die Einzelheiten über den Erbvertrag finden sich in den §§ 2274 ff. BGB normiert.

Der Erbvertrag enthält, wie auch das Testament, Verfügungen darüber, wie das Vermögen bzw. der Nachlass des Erblassers nach seinem Tod unter den Erben verteilt wird. Dabei ist es der Vertragsfreiheit der Beteiligten überlassen, wie Sie den Erbvertrag konkret ausgestalten wollen. Umso wichtiger ist es sowohl für den Erblasser als auch für den Begünstigten, dass ein Anwalt für Erbrecht den Erbvertrag in seinen Details prüft und auf seine Rechtssicherheit hin untersucht. Dieser kann Ihnen auch beim Aufsetzen des Erbvertrags helfen, bevor dieser durch den Notar beurkundet wird.

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Erbverträge entstehen durch die Mitwirkung beider Vertragsparteien

Wesentlicher Unterschied zwischen dem Testament und dem Erbvertrag ist die Bindungswirkung der letztwilligen Verfügung. Dies wird schon durch die Kennzeichnung als Vertrag deutlich: Während das Testament zunächst nur einseitig den Erblasser selbst in die Pflicht nimmt, binden Erbverträge beide Parteien mit der Unterschrift an die vertraglichen Regelungen.

Regelmäßig werden Erbverträge abgeschlossen, um dem Erben eine Verpflichtung aufzuerlegen. Diese Verpflichtung wird quasi über die Beteiligung am Nachlass „entschädigt”: Beide Parteien müssen also ihren Teil leisten, damit der Erbvertrag erfüllt wird. Um hier insbesondere bei der Vertragsgestaltung Fehler zu umgehen und typische Fallstricke zu vermeiden, sollten Sie auf meine Erfahrung und Expertise als Rechtsanwalt für Erbrecht in Freiburg im Breisgau vertrauen. Ich berate Sie zu allen Fragen rund um die Vertragsgestaltung.

Achtung: Erbverträge lassen sich nicht einfach ändern!

Erbverträge zeichnen sich typischerweise durch ihre Bindungswirkung aus, die auch durch das Erfordernis der notariellen Beurkundung unterstrichen wird. Diese Bindungswirkung sorgt auf der anderen Seite aber auch dafür, dass sich Änderungen am Erbvertrag nicht ohne weiteres umsetzen lassen. Grundsätzlich muss also auch bei einer Änderung der Notar miteinbezogen werden.

Das gilt auch für den Fall, dass der Erblasser den Erbvertrag aufheben bzw. widerrufen möchte. Da der Vertrag auch den Erben mit in die Pflicht nimmt, kann der Erblasser den Erbvertrag nicht einseitig widerrufen. Hier ist vielmehr ein Aufhebungsvertrag gefragt, der von beiden Vertragsparteien geschlossen wird.

Anwaltskanzlei für Erbrecht in Freiburg im Breisgau: Ich helfe Ihnen bei der richtigen Nachlassplanung

Welche Nachlassplanung in Ihrem individuellen Fall die richtige ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Wichtig ist es daher, die Nachlassplanung in vertrauensvolle Hände zu geben. Zögern Sie daher nicht, bei allen Fragen zu Erbverträgen, aber auch zu Themen wie Testament bzw. zur Vermögensnachfolge allgemein, meine Kanzlei in Freiburg im Breisgau zu kontaktieren. Als Anwalt für Erbrecht helfe ich Ihnen dabei, die möglichen Optionen in Ihrer Situation zu erkennen und gemeinsam eine für Sie und Ihre Angehörigen zufriedenstellende und faire Lösung zu erarbeiten.

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Themen im Erbrecht

Beerdigungsregelung

Wissen Ihre Angehörigen eigentlich, wie Sie beigesetzt werden möchten? Oder werden Ihre Wünsche vielleicht nicht respektiert werden? Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich Rat bei einem Rechtsanwalt für Erbrecht!

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Eine Beisetzung in der Erde oder eine Feuerbestattung? Sie wissen am besten, was nach Ihrem Tod mit Ihnen geschehen soll. Damit Ihre Wünsche auch wirklich berücksichtigt werden, sollten Sie diese deutlich in Ihrem letzten Willen festschreiben. Denn das Testament ist für die Erben quasi eine Handlungsanweisung, an die sie sich halten müssen. Gibt es keine Beerdigungsregelung, dann entscheiden die Hinterbliebenen, die die gesetzliche Verpflichtung zur Bestattung haben. Was aber passiert, wenn Sie Ihre Familie nicht als Erben vorsehen? Wer kümmert sich dann um die Beerdigung? Und welche Regelung tritt in Kraft, wenn das Testament zum Zeitpunkt Ihrer Beerdigung noch nicht eröffnet ist? Handeln Sie jetzt und setzen Sie mit mir eine sogenannte Bestattungsverfügung auf, in der alle Details der Beisetzung durch Ihren Rechtsanwalt für Erbrecht aus meiner Kanzlei geregelt werden. So wird eine Beerdigung nach Ihren Vorstellungen hundert Prozent gewährleistet. Damit Ihr letzter Wille auch Ihr Wille ist!

Nachlasspflege & -verwaltung

Wussten Sie, dass es sinnvoll ist, einen Nachlassverwalter einzusetzen, wenn ein Erbe verschuldet ist oder sehr kompliziert und undurchsichtig? In diesem Fall sollte man unbedingt fachmännische Hilfe eines Anwalts für Erbrecht in Anspruch nehmen, um eventuell sogar eigenen Schaden abzuwenden.

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Eine Nachlassverwaltung oder Nachlasspflegschaft bedeutet, dass der Nachlass anstatt von einem Erben durch einen Dritten verwaltet wird. Das sollten Sie immer dann veranlassen, wenn Schulden oder undurchsichtige Machenschaften mit im Spiel sind. Für die Erben ist dabei besonders interessant, dass die Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten nur auf den Nachlass beschränkt ist. So bleiben Sie immer auf der sicheren Seite – Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht informiert Sie gerne. Ein anderer Fall für eine Nachlassverwaltung sind Menschen, die nicht in der Lage sind, sich um wichtige Dinge und Pflichten selbst zu kümmern. Für sie wird ein gesetzlicher Vertreter zur Nachlasspflege bestellt, der für die Interessen des Betroffenen eintritt.

Gerhard Eiche, Rechtsanwalt in Freiburg im Breisgau
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